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Vogt Transfer-Service – Krankentransporte
 

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Krankentransporte und Fahrten zur Dialyse
 

Gruppenfahrten
 

 


Seit Anfang 2004 greift die Gesundheitsreform für alle gesetzlich Versicherten. Dabei wurden auch die Krankenfahrten drastisch gekürzt. Für Personen, die darauf angewiesen sind, gibt es aber oft eine Möglichkeit der Beförderung.

Wir haben versucht, die wichtigsten Regelungen verständlich darzustellen. Falls Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns bitte an.
 

Laut Gesetz ist es nur noch Patienten mit einem Schwerbehindertenausweis und entsprechendem Eintrag (mindestens 60 % Behinderungsgrad und dem Eintrag aG / Bl / H ) oder Patienten mit mindestens Pflegestufe 2 erlaubt ein Taxi zu benutzen. Darüber hinaus kann die Krankenkasse Patienten mit vergleichbarer Mobibilitätseinschränkung und längerer Behandlungsdauer die Fahrten genehmigen.

Außerdem werden Fahrten zur Dialyse, Chemo-, Strahlentherapie oder Ähnlichem bzw. Behand-lungen, die über einen längeren Zeitraum mit hoher Behandlungsfrequenz laufen, übernommen.

Vorraussetzung hierfür ist das Vorliegen einer entsprechenden Verordnung des Arztes und die Genehmigung der Krankenkasse.


Bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung rechnen wir direkt
mit der Krankenkasse ab. Auch Rollstuhltransporte sind möglich
 

Fahrt
Kostenträger
Genehmigung
Zuzahlung
Bemerkung
1 Aufnahmefahrt

Krankenkasse

nicht erforderlich

Ja

 
2 Entlassungsfahrt

Krankenkasse

nicht erforderlich

Ja

 
3

Verlegung von Krankenhaus zur Reha

Krankenkasse

nicht erforderlich

Ja

 
4

vor- oder nachstationäre Behandlung

Krankenkasse

nicht erforderlich

Ja

vorstationär: bis zu 7 Tage vor Aufnahme

nachstationär: bis zu 10 Tage nach Entlassung

Behandlung muß mit stationärer Aufnahme in Zusammenhang stehen

5 einmaliger Arztbesuch

Krankenkasse

notwendig

Ja

Nur unter oben genannten Voraussetzungen, oder nach Entscheidung der Krankenkasse! 
Rufen Sie uns bitte an.
6

Häufiger Arztbesuch wegen gleicher Erkrankung

Krankenkasse

notwendig

Ja

z. B. Dialyse / Chemo- / Strahlentherapie
7 Ambulante Operation

Krankenkasse

nicht erforderlich

Ja

 
8 Eilfälle

Krankenkasse

nicht erforderlich

Ja

Schwere gesundheitliche Schäden sind zu befürchten, wenn der Patient nicht unverzüglich medizinisch versorgt wird

 

 
  

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